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In
welcher Liga |
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Die nachfolgende Übersicht soll aufzeigen, in welcher Liga welche Schiedsrichterlizenz lt. Landesspielordnung (LSO § 9.2.1) vorgeschrieben ist. |
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Für die Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildung von Jugend-, D- und C-Schiedsrichtern sind die Regionen und deren Regionsschiedsrichterwarte (RSRW) zuständig!!! |
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Der NVV organisiert und führt ausschließlich die Aus- und Fortbildungen von BK- und B-Schiedsrichtern durch. |
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Der Landesschiedsrichterausschuss (LSRA) hat seit der Saison 2004/05 folgende Änderungen bezüglich der vorzulegenden Lizenzstufe für verschiedene Ligen beschlossen. |
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Auf dem Hauptausschuss am 5. Juni 2004 wurde diese Neuerung bestätigt und trat in der Landesspielordnung ab 1. Juli 2004 in Kraft. Nachdem 2003 bereits die Schreiberlizenz (D-Lizenz) abgeschafft wurde, sind seit der Spielzeit 2004/05 bezüglich der Bezirksklasse und Landesliga folgende Änderungen in Kraft getreten. In der Landesspielordnung (LSO 2007) ist unter § 9.2.1 festgelegt, welche Lizenzen in welcher Spielklasse erforderlich sind (siehe Tabelle). |
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Spielklasse |
1. Schiri |
2. Schiri |
Schreiber |
Zuständigkeit |
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Oberliga |
B-Lizenz* |
C-Lizenz |
- |
*NVV (LSRA) |
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Verbandsliga |
B-Kandidatur* |
C-Lizenz |
- |
*NVV (LSRA) |
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Landesliga |
C-Lizenz |
D-Lizenz |
- |
NVV-Region (RSRW) |
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Bezirksliga*² |
C-Lizenz |
D-Lizenz |
- |
NVV-Region (RSRW) |
Bezirksklasse*³ |
D-Lizenz |
D-Lizenz |
- |
NVV-Region (RSRW) |
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Alle
Jugendspiele |
Jugendschiedsrichter-Lizenz |
Jugendschiedsrichter-Lizenz |
- |
NVV-Region (RSRW) |
| *² = | Ist die Bezirksliga die unterste Spielklasse, so gelten dort die Schiedsrichteranforderungen der Bezirksklasse. |
*³ = |
Die NVV-Regionen können in ihrem Zuständigkeitsbereich abweichende Regelungen treffen, die die hier festgelegten Anforderungen nicht übersteigen dürfen. |
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Die erforderlichen Schiedsrichterlizenzen bei Punktspielen der Kreisliga und Kreisklasse werden von den jeweiligen Spielausschüssen der betreffenden NVV-Regionen in Abstimmung mit dem LSA (Landesspielausschuss) festgelegt! (LSO § 9.2.2) |
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Achtung Aufstiegsgefährdet! Mannschaften der Landesliga aufgepasst! Rechtzeitig an die BK-Ausbildung denken!! |
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Es könnte ja sein, dass ihr in die Verbandsliga aufsteigt. Entweder als Erster direkt, oder als Vizemeister über die Relegation. |
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Für diesen Fall benötigt ihr in der kommenden Saison mindestens einen BK-Schiedsrichter!!! |
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Die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge für BK-/B-Lizenzen beginnen i.d.R. im April/Mai. C- und D-Lehrgänge liegen in der Verantwortung der NVV-Regionen. Ansprechpartener sind die Regionsschiedsrichterwarte. |
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Anmeldeschluss für die Lehrgänge vor den Sommerferien ist der: |
31. März |
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Anmeldeschluss für die Lehrgänge nach den Sommerferien ist der: |
31. Juli |