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In welcher Liga
welche Schiedsrichterlizenz ???
last update: 14.05.2012

 

Die nachfolgende Übersicht soll aufzeigen, in welcher Liga welche Schiedsrichterlizenz lt. Landesspielordnung (LSO § 9.2.1) vorgeschrieben ist.


Für die Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildung von Jugend-, D- und C-Schiedsrichtern sind die Regionen und deren Regionsschiedsrichterwarte (RSRW) zuständig!!!

Der NVV organisiert und führt ausschließlich die Aus- und Fortbildungen von BK- und B-Schiedsrichtern durch.

Der Landesschiedsrichterausschuss (LSRA) hat seit der Saison 2004/05 folgende Änderungen bezüglich der vorzulegenden Lizenzstufe für verschiedene Ligen beschlossen.

Auf dem Hauptausschuss am 5. Juni 2004 wurde diese Neuerung bestätigt und trat in der Landesspielordnung ab 1. Juli 2004 in Kraft. Nachdem 2003 bereits die Schreiberlizenz (D-Lizenz) abgeschafft wurde, sind seit der Spielzeit 2004/05 bezüglich der Bezirksklasse und Landesliga folgende Änderungen in Kraft getreten. In der Landesspielordnung (LSO 2007) ist unter § 9.2.1 festgelegt, welche Lizenzen in welcher Spielklasse erforderlich sind (siehe Tabelle).

 

Spielklasse

1. Schiri

2. Schiri

Schreiber

Zuständigkeit
Aus- und Fortbildung

Oberliga

B-Lizenz*

C-Lizenz

-

*NVV (LSRA)

Verbandsliga

B-Kandidatur*

C-Lizenz

-

*NVV (LSRA)

Landesliga

C-Lizenz

D-Lizenz

-

NVV-Region (RSRW)

Bezirksliga*²
- oder

C-Lizenz
D-Lizenz

D-Lizenz
C-Lizenz

-

NVV-Region (RSRW)

Bezirksklasse*³

D-Lizenz

D-Lizenz

-

NVV-Region (RSRW)

Alle Jugendspiele
Ausnahme: Landesentscheid

Jugendschiedsrichter-Lizenz
(bis zum 15. Lebensjahr)

Jugendschiedsrichter-Lizenz
(bis zum 15. Lebensjahr)

-

NVV-Region (RSRW)

 

*² = Ist die Bezirksliga die unterste Spielklasse, so gelten dort die Schiedsrichteranforderungen der Bezirksklasse.

*³ =

Die NVV-Regionen können in ihrem Zuständigkeitsbereich abweichende Regelungen treffen, die die hier festgelegten Anforderungen nicht übersteigen dürfen.

Die erforderlichen Schiedsrichterlizenzen bei Punktspielen der Kreisliga und Kreisklasse werden von den jeweiligen Spielausschüssen der betreffenden NVV-Regionen in Abstimmung mit dem LSA (Landesspielausschuss) festgelegt! (LSO § 9.2.2)

Achtung Aufstiegsgefährdet! Mannschaften der Landesliga aufgepasst! Rechtzeitig an die BK-Ausbildung denken!!

Es könnte ja sein, dass ihr in die Verbandsliga aufsteigt. Entweder als Erster direkt, oder als Vizemeister über die Relegation.

Für diesen Fall benötigt ihr in der kommenden Saison mindestens einen BK-Schiedsrichter!!!

Die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge für BK-/B-Lizenzen beginnen i.d.R. im April/Mai. C- und D-Lehrgänge liegen in der Verantwortung der NVV-Regionen. Ansprechpartener sind die Regionsschiedsrichterwarte.

Anmeldeschluss für die Lehrgänge vor den Sommerferien ist der:

31. März

Anmeldeschluss für die Lehrgänge nach den Sommerferien ist der:

31. Juli
 

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